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Landwirtschaft und Bauland

Eingezontes Land am Dorfrand: Verkaufen, ohne den Betrieb zu gefährden.

Viele Landwirtschaftsbetriebe besitzen Land, das längst in der Bauzone liegt – ein Streifen am Dorfrand, eine Hofparzelle, ein Stück hinter dem Ökonomiegebäude. Es wird bewirtschaftet, weil es immer so war. Dabei kann sein Verkauf den Betrieb entschulden, die Hofübergabe erleichtern oder die Altersvorsorge sichern. Wir kaufen dieses Land direkt und klären mit Ihnen, was Bodenrecht, Mehrwertabgabe und Steuern bedeuten.

Die Ausgangslage

Warum Bauland auf dem Hof so lange liegen bleibt

Nicht aus Nachlässigkeit – sondern weil die Regeln kompliziert sind und niemand einen Fehler machen will.

  • Bäuerliches Bodenrecht: Was gilt, wenn die Parzelle teils in der Bauzone, teils in der Landwirtschaftszone liegt? Wer darf kaufen?
  • Mehrwertabgabe und Steuern: Einzonungsgewinn, Grundstückgewinnsteuer, Einkommenssteuer und AHV – vier Posten, die falsch gerechnet den halben Erlös kosten.
  • Hofübergabe: Soll das Land vor oder nach der Übergabe verkauft werden? Wer profitiert, wer trägt die Steuer?
  • Das Dorf schaut zu. Ein Inserat auf dem Portal will niemand. Ein diskreter Direktverkauf schon eher.

Unser Weg

Direkt, diskret, mit Ihrem Treuhänder am Tisch

Wir prüfen Zone, Erschliessung und Bodenrecht, rechnen den Landwert offen vor – und holen Ihren Treuhänder dazu, bevor Sie entscheiden.

Prüfung von Zone und Bodenrecht

Wir klären mit Gemeinde und kantonalem Amt, ob und wie die Parzelle verkauft werden kann – Feststellungsverfügung, Abparzellierung, Bewilligungen. Auf unsere Kosten.

Nettorechnung statt Bruttopreis

Sie erhalten nicht nur ein Angebot, sondern eine Übersicht: Kaufpreis, Mehrwertabgabe, Steuern, Notar, Vermessung. Was netto bleibt, prüft Ihr Treuhänder – wir stellen ihm alle Unterlagen zu.

Weiterbewirtschaftung bis Baubeginn

Zwischen Kauf und Baubeginn liegen meist ein bis zwei Jahre. Sie bewirtschaften das Land weiter, wenn Sie wollen – befristet, im Kaufvertrag geregelt.

Ohne Fachperson unterschreiben wir nicht

Beim Verkauf von Land aus einem Landwirtschaftsbetrieb sind die steuerlichen Folgen zu gross für Faustregeln. Wir empfehlen ausdrücklich, das Angebot durch den Treuhänder Ihres Betriebs und bei Bedarf durch das kantonale Landwirtschaftsamt prüfen zu lassen – und nehmen uns dafür die Zeit. Grundlagen im Ratgeber.

Sie wählen, wie Sie mit uns sprechen möchten

Unverbindliche Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrer Parzelle

Gemeinde, ungefähre Grösse, was heute darauf steht oder wächst. Werner Sulzer meldet sich innert 24 Stunden – gerne auch auf dem Hof.

Lieber sprechen? +41 79 637 57 91 oder per WhatsApp – Werner Sulzer, persönlich.

Grundstück anbieten

Kostenlos und unverbindlich. Kein Inserat, kein Schild, keine Weitergabe Ihrer Daten.

33 Bewertungen · Note 5,0 von 5

Was Kundinnen und Kunden über MARLIN sagen

5,0 von 5 bei 33 Bewertungen

Alle Bewertungen sind öffentlich und von den Plattformen verifiziert – wir zeigen hier keine ausgewählten Zitate, sondern verlinken direkt auf die Quellen.

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Werner Sulzer
Werner Sulzer
VR und CEO · Dipl. Finanzberater IAF · Ankauf und Projektentwicklung
Aneta Dukova
Aneta Dukova
Co-CEO · Vermarktung der Neubauten und Parzellen

Sie sprechen mit uns beiden – nicht mit einer Firma und nicht mit einem Callcenter.

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Fragen aus der Landwirtschaft

Darf ich als Landwirt Bauland überhaupt frei verkaufen?

Land in der Bauzone unterliegt grundsätzlich nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) – es kann an jede Person verkauft werden. Anders bei Grundstücken, die teils in der Bauzone, teils in der Landwirtschaftszone liegen oder zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören: Hier braucht es unter Umständen eine Feststellungsverfügung oder eine Abparzellierung mit Bewilligung. Wir klären das mit dem kantonalen Amt, bevor wir ein Angebot machen.

Was ist mit der Mehrwertabgabe?

Bei Einzonungen erheben die Kantone seit der Revision des Raumplanungsgesetzes eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent des Planungsvorteils – teils höher, und teils auch bei Um- oder Aufzonungen. Fällig wird sie in der Regel bei Überbauung oder Verkauf. Sie gehört in jede Nettorechnung; wir zeigen sie Ihnen vor der Unterschrift auf.

Wie wird der Gewinn versteuert?

Beim Verkauf von Land aus einem Landwirtschaftsbetrieb gelten Sonderregeln: Ein Teil des Gewinns kann als Einkommen (mit AHV) statt als Grundstückgewinn besteuert werden. Die Berechnung ist komplex und hängt vom Kanton und von Ihrer Betriebsstruktur ab – lassen Sie sie vom Treuhänder Ihres Betriebs prüfen, bevor Sie ein Angebot beurteilen.

Kann ich das Land verpachtet lassen, bis gebaut wird?

Oft ja. Zwischen Kauf und Baubeginn liegen meist ein bis zwei Jahre. Eine befristete Weiterbewirtschaftung regeln wir im Kaufvertrag.

Ich will nur einen Teil der Parzelle verkaufen.

Das ist bei landwirtschaftlichen Parzellen am Dorfrand der häufigste Fall: Der eingezonte Streifen geht an uns, der Rest bleibt beim Betrieb. Vermessung, Abparzellierung und Grundbuch übernehmen wir.

Wie schnell geht das?

Die baurechtliche Prüfung dauert bei uns zehn Arbeitstage. Braucht es eine Feststellungsverfügung des Kantons oder eine Abparzellierung ausserhalb der Bauzone, kommen einige Wochen dazu – wir übernehmen die Gesuche.

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