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Erbengemeinschaft

Ein Elternhaus, mehrere Erben, eine Zahl, die alle prüfen können.

Wenn das Elternhaus auf einem grossen Grundstück steht, ist die Frage selten «renovieren oder verkaufen?», sondern «wer entscheidet, und auf welcher Grundlage?». Wir liefern die Grundlage: eine offen begründete Einschätzung des Landwerts und ein verbindliches Angebot – ohne dass jemand renovieren, räumen oder Besichtigungen organisieren muss.

Die Ausgangslage

Warum Erbengemeinschaften so oft stecken bleiben

Nicht weil die Erben streiten wollen – sondern weil niemand die Zahlen kennt und jeder etwas anderes vermutet.

  • Unterschiedliche Vorstellungen: Einer will behalten, eine will verkaufen, der Dritte wohnt im Ausland und hat keine Zeit.
  • Das Haus zieht die Aufmerksamkeit auf sich – dabei zählt bei alten Häusern auf grossen Parzellen oft das Land mehr als das Gebäude.
  • Renovieren, räumen, inserieren, besichtigen: Ein Verkauf am Markt ist Arbeit, die in einer Erbengemeinschaft niemand übernehmen will.
  • Steuern und Kosten sind unklar, und jeder rechnet mit einer anderen Zahl.

Unser Weg

Eine Grundlage für alle – und dann der Weg, der passt

Wir prüfen das Grundstück kostenlos und legen die Rechnung offen. Dann besprechen wir mit allen Erben, was Sinn macht.

Verkauf des ganzen Grundstücks

Ein verbindliches Angebot ohne Finanzierungsvorbehalt, 30 Tage gültig. Notar Ihrer Wahl, Abwicklung über das Notarkonto, jeder Erbe erhält seinen Anteil direkt. Ungeräumt ist kein Problem.

Teilverkauf – ein Erbe behält das Haus

Das Haus geht an den Erben, der es übernehmen will; das abgetrennte Bauland an uns. Der Erlös finanziert die Auszahlung der anderen. Parzellierung und Grundbuch übernehmen wir.

Zeit, wenn noch jemand dort wohnt

Lebt ein Elternteil noch im Haus, bleibt er oder sie nach dem Verkauf bis zu zwölf Monate wohnen – oder länger, wenn wir das gemeinsam mit dem Notar so regeln.

Zur Steuer

Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Beim späteren Verkauf werden die Anlagekosten und die Besitzdauer der Eltern angerechnet – das senkt die Steuer in den meisten Kantonen deutlich. Wir zeigen Ihnen die Posten vor der Unterschrift auf; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Treuhänderin oder des Steueramts. Mehr im Ratgeber.

Sie wählen, wie Sie mit uns sprechen möchten

Unverbindliche Anfrage

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Grundstück

Adresse, ungefähre Grösse, wer zur Erbengemeinschaft gehört – mehr braucht es für den Anfang nicht. Wir melden uns innert 24 Stunden bei der Person, die uns schreibt, und sprechen danach gerne mit allen.

Lieber sprechen? +41 79 637 57 91 oder per WhatsApp – Werner Sulzer, persönlich.

Grundstück anbieten

Kostenlos und unverbindlich. Kein Inserat, kein Schild, keine Weitergabe Ihrer Daten.

33 Bewertungen · Note 5,0 von 5

Was Kundinnen und Kunden über MARLIN sagen

5,0 von 5 bei 33 Bewertungen

Alle Bewertungen sind öffentlich und von den Plattformen verifiziert – wir zeigen hier keine ausgewählten Zitate, sondern verlinken direkt auf die Quellen.

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Werner Sulzer
Werner Sulzer
VR und CEO · Dipl. Finanzberater IAF · Ankauf und Projektentwicklung
Aneta Dukova
Aneta Dukova
Co-CEO · Vermarktung der Neubauten und Parzellen

Sie sprechen mit uns beiden – nicht mit einer Firma und nicht mit einem Callcenter.

Finanzierungspartner: UBS · Valiant · Aargauische Kantonalbank · Berner Kantonalbank · Padea · Freiburger · Alle Bewertungen ansehen

Fragen aus Erbengemeinschaften

Müssen alle Erben zustimmen?

Ja. Eine Erbengemeinschaft kann ein Grundstück nur gemeinsam verkaufen – alle Erbinnen und Erben unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar, oder sie bevollmächtigen eine Person beziehungsweise den Willensvollstrecker. Wir sprechen mit allen Beteiligten, wenn Sie das wünschen.

Was, wenn ein Erbe das Haus behalten will?

Dann prüfen wir einen Teilverkauf: Das Haus geht an den Erben, der es übernimmt, das abgetrennte Bauland an uns. Der Erlös aus dem Land kann die Auszahlung der übrigen Erben finanzieren – oft die Lösung, die alle zusammenbringt.

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer bei einer Erbengemeinschaft berechnet?

Der Erbgang selbst löst keine Steuer aus. Verkauft die Erbengemeinschaft, gilt als Anlagekosten der Preis, den die Eltern einst bezahlt haben – und als Besitzdauer die Zeit seit deren Kauf. Beides wirkt sich meist zugunsten der Erben aus. Details im Ratgeber; verbindlich ist die Auskunft des Steueramts.

Müssen wir das Haus räumen?

Nein. Nehmen Sie mit, was Ihnen wichtig ist. Alles andere darf bleiben – Möbel, Estrich, Keller, Garage. Wir kümmern uns um die Räumung.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum Geld?

Angebot innert zehn Arbeitstagen, danach 30 Tage Bedenkzeit. Der Notartermin richtet sich nach Ihrem Kalender – oft ist die Abwicklung in zwei bis drei Monaten abgeschlossen. Bei Erbengemeinschaften mit Erben im Ausland planen wir etwas mehr Zeit für Vollmachten ein.

Können wir zuerst einfach den Wert wissen?

Ja. Die Einschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Viele Erbengemeinschaften nutzen sie als neutrale Zahl, um überhaupt ins Gespräch zu kommen.

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