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Altes Haus, grosses Grundstück

Der Garten ist zu gross geworden. Das Land darunter ist wertvoller, als Sie denken.

Ein Haus aus den 1960er- oder 1970er-Jahren auf 1’000 oder 1’500 m² – gebaut, als Land günstig war und Familien Platz brauchten. Heute erlaubt die Zone oft drei Geschosse, der Rasen ist Arbeit, und das Haus bräuchte eine neue Heizung. Sie haben drei Möglichkeiten – und alle drei sind besser als weiter abzuwarten.

Die Ausgangslage

Warum solche Grundstücke unter Wert verkauft werden

Weil sie als «altes Haus» angeboten werden – und nicht als Bauland mit einem Haus darauf.

  • Der Makler bewertet das Haus: Zustand, Heizung, Bäder. Der Landwert kommt in der Rechnung kaum vor.
  • Private Käufer wollen ein Haus, kein Projekt. Sie zahlen für Wohnfläche, nicht für das, was auf dem Land möglich wäre.
  • Die Zone wird nicht gelesen. Dass hier drei Geschosse oder ein Mehrfamilienhaus möglich wären, steht nirgends im Inserat.
  • Der Garten ist Arbeit, kein Argument. Dabei ist genau er das, was ein Entwickler bezahlt.

Unser Weg

Wir bewerten das Land – und Sie wählen den Weg

Wir rechnen vom Zonenplan her: Was darf hier gebaut werden, was ist das wert, was bleibt für das Land. Diese Rechnung sehen Sie. Dann entscheiden Sie zwischen drei Wegen.

Haus behalten, Land verkaufen

Sie bleiben, wo Sie sind. Wir übernehmen die Fläche, die Sie nicht brauchen, parzellieren, erschliessen und bauen – mit Abständen, die wir gemeinsam festlegen. Der Erlös finanziert die neue Heizung, die Pension oder das Enkelkind-Konto.

Alles verkaufen, in Ruhe umziehen

Ein verbindliches Angebot zum Landwert, keine Renovation, keine Räumung, keine Besichtigungen. Sie bleiben bis zu zwölf Monate wohnen, bis die neue Wohnung bereit ist – vertraglich geregelt beim Notar.

Erst mit Baubewilligung verkaufen

Sie bleiben Eigentümerin, wir planen und holen die Baubewilligung auf unser Risiko – per Kaufrecht beim Notar vereinbart. Danach verkaufen Sie zum höheren Wert des bewilligten Projekts. Auf Anfrage ist eine Wohnung im Neubau als Teil des Kaufpreises möglich.

Beispiel Küngoldingen

Einfamilienhaus von 1957 auf zwei Parzellen. Das Haus wurde aufgefrischt und an eine Familie übergeben; auf der Nachbarparzelle entsteht ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen – nach Übertragung der Baufläche, Näherbaurecht und Grenzanpassung, alles grundbuchlich geregelt. Zum Projekt.

Sie wählen, wie Sie mit uns sprechen möchten

Unverbindliche Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus und Ihrem Grundstück

Adresse, ungefähre Grundstücksgrösse, Baujahr – und ob Sie bleiben oder gehen möchten. Werner Sulzer meldet sich innert 24 Stunden.

Lieber sprechen? +41 79 637 57 91 oder per WhatsApp – Werner Sulzer, persönlich.

Grundstück anbieten

Kostenlos und unverbindlich. Kein Inserat, kein Schild, keine Weitergabe Ihrer Daten.

33 Bewertungen · Note 5,0 von 5

Was Kundinnen und Kunden über MARLIN sagen

5,0 von 5 bei 33 Bewertungen

Alle Bewertungen sind öffentlich und von den Plattformen verifiziert – wir zeigen hier keine ausgewählten Zitate, sondern verlinken direkt auf die Quellen.

Bewertungen auf ProvenExpert Bewertungen auf Google

Werner Sulzer
Werner Sulzer
VR und CEO · Dipl. Finanzberater IAF · Ankauf und Projektentwicklung
Aneta Dukova
Aneta Dukova
Co-CEO · Vermarktung der Neubauten und Parzellen

Sie sprechen mit uns beiden – nicht mit einer Firma und nicht mit einem Callcenter.

Finanzierungspartner: UBS · Valiant · Aargauische Kantonalbank · Berner Kantonalbank · Padea · Freiburger · Alle Bewertungen ansehen

Fragen von Hauseigentümerinnen und -eigentümern

Woran erkenne ich, ob mein Grundstück Potenzial hat?

Drei Anhaltspunkte: Baujahr des Hauses vor 1980, Grundstück ab 800 m², und eine Zone, die mehr zulässt als heute steht (etwa W2 oder W3 mit zwei oder drei Geschossen). Trifft eines zu, lohnt sich ein Blick in den Zonenplan – trifft alles zu, lohnt sich ein Anruf.

Muss ich ausziehen?

Nein. Beim Teilverkauf bleibt das Haus Ihnen – Sie verkaufen nur die Fläche, die Sie nicht brauchen. Beim Verkauf des ganzen Grundstücks bleiben Sie auf Wunsch bis zu zwölf Monate wohnen, bis Ihre neue Wohnung bereit ist.

Wie nah wird gebaut?

So nah, wie es die Bauordnung erlaubt – und so weit weg, wie es das Grundstück zulässt. Grenzabstände, Gebäudehöhen und Fensterlagen planen wir mit Ihnen, bevor das Baugesuch eingereicht wird. Sie sehen die Pläne vor der Gemeinde.

Wer zahlt die neue Zufahrt und die Leitungen?

Wir. Erschliessung, Vermessung, Dienstbarkeiten und Grundbuch gehören beim Verkauf an MARLIN zu unserem Teil der Rechnung.

Was ist mit dem alten Haus, wenn wir alles verkaufen?

Je nach Zustand und Zone wird es aufgefrischt und an eine Familie verkauft – wie in Küngoldingen – oder es macht einem Neubau Platz. Beides sagen wir Ihnen vorher offen.

Lohnt sich das auch bei 700 m²?

Kommt auf die Zone an. In einer dichten Zone kann auch eine kleinere Parzelle für ein Mehrfamilienhaus reichen. Fragen Sie – die Prüfung kostet nichts.

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